In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung:
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden, die das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Lücke.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden, die das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Lücke.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020