In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden::
– an unsere Hauptverwaltung oder
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
– an unsere Hauptverwaltung oder
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020