In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Durchführung der Anpassung:
Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Änderungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Änderungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020