In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Unwirksamkeit einzelner Regelungen:
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder
– es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft oder
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
– Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder
– es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft oder
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
– Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020