In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Zuständiges Gericht:
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020