In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Selbstbeteiligung:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020