In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Obliegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:
Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als wir auf Grund Ihrer Obliegenheitsverletzung von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können, können wir unsere Leistung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung unterbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Versicherungsdauer
- Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Obliegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:
Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als wir auf Grund Ihrer Obliegenheitsverletzung von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können, können wir unsere Leistung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung unterbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Versicherungsdauer
- Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020