In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Kenntnis und Verhalten:
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Obliegenheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, sondern auch von der anderen Person. Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht an, wenn
– der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder
– es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es dagegen an,
– wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag geschlossen und uns bei Abschluss des Vertrags nicht darüber informiert haben.
- Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Obliegenheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, sondern auch von der anderen Person. Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht an, wenn
– der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder
– es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es dagegen an,
– wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag geschlossen und uns bei Abschluss des Vertrags nicht darüber informiert haben.
- Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020