In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Kennzeichnungskosten (Chip- oder Tätowierungskosten):
Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 30 EUR an den Kosten für die Kennzeichnung des versicherten Tieres (Chip oder Tätowierung), wenn die Kennzeichnung durch einen in Deutschland zugelassenen Tierarzt durchgeführt wurde.
Dieser Kostenzuschuss kann gegen Vorlage einer entsprechenden Tierarztrechnung einmalig während der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht, wenn die Kennzeichnung vor Vertragsbeginn stattgefunden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 30 EUR an den Kosten für die Kennzeichnung des versicherten Tieres (Chip oder Tätowierung), wenn die Kennzeichnung durch einen in Deutschland zugelassenen Tierarzt durchgeführt wurde.
Dieser Kostenzuschuss kann gegen Vorlage einer entsprechenden Tierarztrechnung einmalig während der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht, wenn die Kennzeichnung vor Vertragsbeginn stattgefunden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020