In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Kastration, Sterilisation:
Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation. Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw. Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss (Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige sonstige Tumore).
Hierfür gilt die besondere Wartezeit von 6 Monaten (siehe Ziffer 2.2.2.1).
- Wann werden unsere Geldleistungen fällig?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation. Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw. Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss (Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige sonstige Tumore).
Hierfür gilt die besondere Wartezeit von 6 Monaten (siehe Ziffer 2.2.2.1).
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Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020