In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, jedoch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, jedoch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020