In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Beitrag und Versicherungssteuer:
- Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt
– bei Monatsbeiträgen einen Monat,
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
- Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
- Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt
– bei Monatsbeiträgen einen Monat,
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
- Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020