In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverletzungen?:
- Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
- Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Ziffer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
- Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte auf uns über und welche Obliegenheit müssen Sie dabei beachten?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
- Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
- Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Ziffer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
- Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte auf uns über und welche Obliegenheit müssen Sie dabei beachten?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020