In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Fälligkeit unserer Geldleistung:
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020