In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Dauer und Ende des Vertrages:
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Stillschweigende Verlängerung
Er verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung in Textform zugegangen ist.
- Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist nur zum Ablauf möglich. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform kündigen.
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht zum Ablauf durch uns
Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß Ziffer 9.2 mit folgenden Ausnahmen:
– Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeitrahmens von drei Monaten alle Versicherungsverträge der "Tier-Operationskostenversicherung" zu deren jeweiligen Ablauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges "Tier-Operationskostenversicherung").
– Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;
– Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
– Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Widerrufs der Lastschrifteinzugsermächtigung gemäß Ziffer 10.4.
Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als Rechte für uns bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Stillschweigende Verlängerung
Er verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung in Textform zugegangen ist.
- Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist nur zum Ablauf möglich. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform kündigen.
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht zum Ablauf durch uns
Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß Ziffer 9.2 mit folgenden Ausnahmen:
– Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeitrahmens von drei Monaten alle Versicherungsverträge der "Tier-Operationskostenversicherung" zu deren jeweiligen Ablauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges "Tier-Operationskostenversicherung").
– Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;
– Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
– Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Widerrufs der Lastschrifteinzugsermächtigung gemäß Ziffer 10.4.
Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als Rechte für uns bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020