Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia zeigt genau, welche Fahrzeuge mitversichert sind: Vom Fahrrad und Pedelec über langsame Kraftfahrzeuge, motorbetriebene Rollstühle und Modellfahrzeuge bis hin zu Segelbooten, Motorbooten und Kitesport-Geräten. Erfahren Sie, welche Grenzen bei PS, km/h und Fluggewicht gelten und welche Pflichten für berechtigte Fahrer bestehen.
Nicht versichert ist:
Die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch folgender Fahrzeuge:
- a) Fahrräder (auch bei der privaten Teilnahme an Radrennen, z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking sowie Vorbereitungen hierzu (Training)) und alle anderen nicht selbst fahrenden nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge z. B. Pedelecs/Elektroräder, Dreiräder, Tretroller, Skate-, Kick- und Stickboards, Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater, Rollatoren.
- b) Kraftfahrzeuge (Kfz) mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. Kinderfahrzeuge).
- c) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren ohne Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Nicht versichert sind Kfz-Rennen sowie die Vorbereitungen (Training) dazu.
- d) Motorbetriebene Rollstühle, Golfwagen/-buggys, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) sowie Hub- und Gabelstapler, mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit und sofern für diese keine Versicherungspflicht besteht.
- e) nicht versicherungspflichtige Anhänger.
- f) Ferngelenkte Modellfahrzeuge (Land- und Wassermodellfahrzeuge) ohne Stück- und Geschwindigkeitsbeschränkung.
- g) Luftfahrzeuge (z. B. Flugmodelle, unbemannte Ballone, Spiel- und Sportlenkdrachen), die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Versicherungsschutz besteht auch für versicherungspflichtige Flugmodelle, unbemannte Ballone, Drachen und ferngesteuerte Luftfahrzeuge (z. B. Modellflugzeuge, Drohnen, Quadrocopter, Helikopter), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt. Sofern das Halten und der Gebrauch den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen entspricht.
- h) Wassersportfahrzeuge ohne Motor, z. B. Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Flöße (auch selbst gebaute), Kajaks, Kanus, Kanadier, Surfbretter, Windsurfbretter, Wakeboards.
- i) Segelboote (eigene und fremde) mit einer Segelfläche bis 15 m², auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren bis 15 PS / 11,03 kW.
- j) Motorboote und sonstige Wassersportfahrzeuge mit Motor:
- Eigene Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 15 PS / 11,03 kW
- Fremde Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 80 PS / 58,84 kW, die sich nicht im Eigentum von mitversicherten Personen befinden.
Darüber hinaus mitversichert ist der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren höherer Leistung, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
- k) Kitesport-Geräte zu Wasser und an Land, wie z. B. Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) oder Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.
Hierfür gilt:
Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse in § 3.1 (2) und in § 4.3 (1) AHB.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Schäden durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Für zahlreiche kleinere oder langsame Fahrzeuge gibt es jedoch Ausnahmen: Dazu zählen unter anderem Fahrräder und Pedelecs, sehr langsame Kraftfahrzeuge, Modellfahrzeuge, leichte Drohnen sowie bestimmte Boote und Kitesport-Geräte. Für die genannten Grenzwerte, Gewichte und Leistungsangaben sowie die Pflichten rund um berechtigte Fahrer und die erforderliche Fahrerlaubnis sind die oben aufgeführten Angaben maßgeblich.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch mein Pedelec mitversichert?
Ja. Versichert sind Fahrräder sowie andere nicht selbst fahrende, nicht versicherungspflichtige Landfahrzeuge wie Pedelecs/Elektroräder, Dreiräder, Tretroller, Skate-, Kick- und Stickboards, Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater und Rollatoren.
Bis zu welchem Fluggewicht sind Drohnen versichert?
Versicherungsschutz besteht auch für versicherungspflichtige Flugmodelle, unbemannte Ballone, Drachen und ferngesteuerte Luftfahrzeuge (z. B. Modellflugzeuge, Drohnen, Quadrocopter, Helikopter), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, sofern Halten und Gebrauch den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen entsprechen.
Welche Grenzen gelten für Motorboote?
Eigene Wassersportfahrzeuge sind bis 15 PS / 11,03 kW mitversichert, fremde bis 80 PS / 58,84 kW, sofern sie sich nicht im Eigentum mitversicherter Personen befinden. Zusätzlich ist der gelegentliche Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit stärkeren Motoren mitversichert, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Wer darf das versicherte Fahrzeug fahren?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, also von jemandem, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzen darf. Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ist zudem die erforderliche Fahrerlaubnis nötig. Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden.
Sind Kfz-Rennen mitversichert?
Nein. Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, sind Kfz-Rennen sowie die Vorbereitungen (Training) dazu nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024