Die Degenia Privathaftpflichtversicherung schützt im Tarif T17 - optimum bei Beschädigung oder Abhandenkommen fremder beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen wurden – mit einer Höchstersatzleistung von 200.000 EUR je Versicherungsfall und klar geregelten Ausschlüssen.
Versichert ist – abweichend von § 7.6 und 2.2 AHB und III.11. c) BBR – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder vom Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 200.000 EUR, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
- Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat eine fremde bewegliche Sache mieten, leasen, pachten, leihen oder in Verwahrung nehmen und diese beschädigt wird oder abhandenkommt, kann der Versicherungsschutz greifen. Für bestimmte Gegenstände und Schadenursachen gelten dabei die oben genannten Ausschlüsse. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind mitversichert?
Fremde bewegliche Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Je Versicherungsfall maximal 200.000 EUR, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind Fahrzeuge vom Schutz umfasst?
Nein, Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sind ausgeschlossen.
Sind Schmuck und Wertsachen versichert?
Nein, Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren sind ausgeschlossen.
Sind beruflich genutzte Sachen abgedeckt?
Nein, Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, sind ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024