In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und von Bienen mitversichert – ebenso das Hüten fremder Hunde sowie das Reiten und Hüten fremder Pferde zu privaten Zwecken. Erfahren Sie, welche Tiere abgedeckt sind und welche vom Schutz ausgenommen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als:
a) als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben, Frettchen, Pfauen, Schweine, Schafe und Ziegen
- gezähmten Kleintieren z.B. Singvögel, Papageien, Rennmäuse, Hamster, Meerschweinchen, Frösche, Kröten, Schildkröten, Mäuse, Farbratten, Gänse und Enten
- Bienen
Nicht versichert ist das Halten und Hüten von:
Hunden (ausgenommen des eigenen Assistenzhundes z.B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren (z. B. Esel), wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, gleichgültig aufgrund welcher Rechtsnorm ein Anspruch geltend gemacht wird.
b) Hüter fremder Hunde:
Abweichend von III 11. a) BBR ist das Hüten fremder Hunde versichert, jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige Hütung handelt oder eine mitversicherte Person Halter ist.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
c) Reiter oder Hüter fremder Pferde:
Versichert ist die Tätigkeit als Reiter oder Hüter fremder Pferde (auch Reitbeteiligung) und als Benutzer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Kutsch- oder Schlittenfahrten). Andere Reit- und Zugtiere (z. B. Esel) sind hier gleichgestellt.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.
Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben gemäß § 7.6 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere oder Bienen hält, ist über die Privathaftpflicht abgesichert, wenn diese Tiere einen Schaden verursachen. Für Hunde und Pferde gilt das grundsätzlich nicht – hier ist nur das Hüten fremder Hunde oder das Reiten und Hüten fremder Pferde zu privaten Zwecken mitversichert. Der eigene Assistenzhund ist ausdrücklich eingeschlossen. Besteht für dasselbe Risiko ein anderer Haftpflichtvertrag, greift dieser vorrangig.
Häufige Fragen
Sind meine Katze und mein Kaninchen mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere wie Katzen und Kaninchen sowie gezähmter Kleintiere ist versichert.
Ist mein eigener Hund über die Privathaftpflicht abgesichert?
Das Halten und Hüten von Hunden ist nicht versichert – ausgenommen ist der eigene Assistenzhund, z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund.
Bin ich versichert, wenn ich den Hund eines Bekannten hüte?
Ja, das Hüten fremder Hunde ist versichert – jedoch nicht bei gewerbsmäßiger Hütung oder wenn eine mitversicherte Person Halter ist.
Gilt der Schutz auch beim Reiten fremder Pferde?
Ja. Versichert ist die Tätigkeit als Reiter oder Hüter fremder Pferde (auch Reitbeteiligung) sowie die Nutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken. Andere Reit- und Zugtiere wie Esel sind gleichgestellt.
Sind Schäden an einem Tier abgesichert, das ich beaufsichtige?
Nein. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben gemäß § 7.6 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024