In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist die Haftpflicht als Eigentümer, Halter oder Führer von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen für Schäden durch den Gebrauch grundsätzlich nicht versichert – doch für zahlreiche Fahrzeuge wie Fahrräder, Pedelecs, langsame Kfz, Boote und Modellfahrzeuge gilt Versicherungsschutz mit klaren Grenzen für Motorstärke, Geschwindigkeit und berechtigte Fahrer.
Grundsatz:
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch folgender Fahrzeuge:
- a) Fahrräder (auch bei der privaten Teilnahme an Radrennen, z.B. Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking sowie Vorbereitungen hierzu (Training)) und alle anderen nicht selbst fahrenden nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge z.B. Pedelecs/Elektroräder, Dreiräder, Tretroller, Skate-, Kick- und Stickboards, Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater, Rollatoren.
- b) Kraftfahrzeuge (Kfz) mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. Kinderfahrzeuge).
- c) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren ohne Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Nicht versichert sind Kfz-Rennen sowie die Vorbereitungen (Training) dazu.
- d) Motorbetriebene Rollstühle, Golfwagen/-buggys, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) sowie Hub- und Gabelstapler, mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit und sofern für diese keine Versicherungspflicht besteht.
- e) nicht versicherungspflichtige Anhänger.
- f) Ferngelenkte Modellfahrzeuge (Land- und Wassermodellfahrzeuge) ohne Stück- und Geschwindigkeitsbeschränkung.
- g) Luftfahrzeuge (z.B. Flugmodelle, unbemannte Ballone, Spiel- und Sportlenkdrachen), die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
- h) Wassersportfahrzeuge ohne Motor, z.B. Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Flöße (auch selbst gebaute), Kajaks, Kanus, Kanadier, Surfbretter, Windsurfbretter, Wakeboards.
- i) Segelboote (eigene und fremde) mit einer Segelfläche bis 15 m², auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren bis 15 PS / 11,03 kW.
- j) Motorboote und sonstige Wassersportfahrzeuge mit Motor:
- Eigene Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 15 PS / 11,03 kW
- Fremde Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 80 PS / 58,84 kW, die sich nicht im Eigentum von mitversicherten Personen befinden.
- k) Kitesport-Geräte zu Wasser und an Land, wie z.B. Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) oder Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.
Hierfür gilt:
Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse in § 3.1 (2) und in § 4.3 (1) AHB.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Was bedeutet das konkret?
Für „echte“ zulassungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge greift die Privathaftpflicht bei Schäden durch den Gebrauch grundsätzlich nicht – dafür gibt es eigene Versicherungen. Eingeschlossen sind dagegen viele kleinere und langsame Fahrzeuge wie Fahrräder, Pedelecs, langsame Kfz, bestimmte Boote, Modellfahrzeuge und Kitesport-Geräte. Wichtig ist, dass nur berechtigte Fahrer das Fahrzeug nutzen und auf öffentlichen Wegen die nötige Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden mit meinem Auto über die Privathaftpflicht versichert?
Nein. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Ist mein Pedelec oder E-Rad mitversichert?
Ja. Versichert sind Fahrräder und alle anderen nicht selbst fahrenden nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge, z.B. Pedelecs/Elektroräder, Dreiräder, Tretroller, Skate-, Kick- und Stickboards, Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater und Rollatoren.
Bis zu welcher Motorstärke sind Wassersportfahrzeuge versichert?
Eigene Wassersportfahrzeuge sind bis zu einer Motorstärke von 15 PS / 11,03 kW versichert. Fremde Wassersportfahrzeuge sind bis 80 PS / 58,84 kW versichert, sofern sie sich nicht im Eigentum von mitversicherten Personen befinden. Segelboote sind mit einer Segelfläche bis 15 m² versichert, auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren bis 15 PS / 11,03 kW.
Wer darf das versicherte Fahrzeug benutzen?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ist zudem die erforderliche Fahrerlaubnis nötig.
Sind Kfz-Rennen versichert?
Nein. Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, sind Kfz-Rennen sowie die Vorbereitungen (Training) dazu nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024