In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Erweiterung des Versicherungsschutzes:
Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
- Ihre Obliegenheiten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
- Ihre Obliegenheiten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020