In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia sind im Tarif T17 - optimum Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen eingeschlossen – abweichend von § 7.17 AHB, wobei Vorsatz gemäß § 7.1 AHB weiterhin ausgeschlossen bleibt.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen:
- Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.17 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
- Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 AHB ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den Versicherungsschutz auf Haftpflichtansprüche, die im Zusammenhang mit Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder anderen Diskriminierungen entstehen. Solche Ansprüche wären nach der allgemeinen Regelung ausgeschlossen, werden hier aber ausdrücklich mitversichert. Wer allerdings vorsätzlich handelt, kann sich nicht auf den Schutz berufen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche wegen Diskriminierung mitversichert?
Ja. Abweichend von § 7.17 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei vorsätzlichem Handeln?
Nein. Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 AHB ausgeschlossen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - optimum.
Welche Formen der Diskriminierung sind erfasst?
Erfasst sind Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstige Diskriminierungen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024