Wer bei einem geliehenen oder gemieteten Fahrzeug versehentlich den falschen Kraftstoff tankt, ist über die Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - optimum abgesichert: Der Versicherer übernimmt solche Betankungsschäden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Schadenereignis – mit klar geregelten Ausnahmen.
Mitversicherte Betankungsschäden:
Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und Ziffer 22 BBR – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Höchstersatzleistung:
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 10.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein geliehenes oder gemietetes Auto aus Versehen mit dem falschen Kraftstoff betanken und dadurch ein Schaden entsteht, springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Für Fahrzeuge, die Ihnen dauerhaft oder regelmäßig zur Verfügung stehen, gilt dieser Schutz nicht. Die Leistung ist zudem der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Betankungsschäden an geliehenen Fahrzeugen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Für welche Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz?
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Wie hoch ist die Ersatzleistung bei einem Betankungsschaden?
Die Höchstersatzleistung ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 10.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Mitversicherung gilt abweichend von Ziffer 12 und Ziffer 22 BBR im Tarif T17 - optimum der Degenia Privathaftpflichtversicherung.