Bei Gefälligkeitshandlungen leistet die Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - classic auch dann für Sachschäden aus unentgeltlicher Hilfeleistung, wenn üblicherweise ein Haftungsverzicht bei einfacher Fahrlässigkeit greifen würde – bis zu einer klar definierten Höchstersatzleistung und unter bestimmten Voraussetzungen.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - classic folgendes für Gefälligkeitshandlungen:
Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Höchstersatzleistung:
- im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 5.000 EUR
- begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer einem anderen unentgeltlich hilft und dabei versehentlich etwas beschädigt, muss dafür rechtlich oft nicht haften, weil bei solchen Gefälligkeiten häufig ein stillschweigender Haftungsverzicht angenommen wird. Damit der Geschädigte dennoch entschädigt werden kann, verzichtet der Versicherer in diesem Tarif auf diesen Einwand bei einfacher Fahrlässigkeit – wenn der Versicherungsnehmer es wünscht und kein anderer Versicherer zuständig ist. Ein eigenes Mitverschulden des Geschädigten wird dabei berücksichtigt.
Häufige Fragen
Was ist eine Gefälligkeitshandlung?
Eine Gefälligkeitshandlung ist eine unentgeltliche Hilfeleistung. Für Sachschäden aus solchen Handlungen bietet der Tarif T17 - classic der Degenia besonderen Schutz.
Unter welchen Voraussetzungen verzichtet der Versicherer auf den Haftungsverzicht-Einwand?
Der Versicherer wendet bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit ein, soweit der Versicherungsnehmer dies wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 5.000 EUR, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Wird ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt?
Ja, ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.