In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia sind gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander grundsätzlich ausgeschlossen. Mitversichert bleiben jedoch bestimmte gesetzliche Regressansprüche aus übergegangenem Recht sowie festgelegte Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen – hier erfahren Sie, was im Tarif gilt.
Gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander:
Gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind entsprechend § 7.4 und § 7.5 AHB ausgeschlossen.
Mitversichert sind jedoch:
- gesetzliche Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern
- gesetzliche Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen nach II 1. f), h) und i) gegen alle sonstigen versicherten Personen
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche, die versicherte Personen untereinander stellen, sind im Grundsatz nicht mitversichert. Als Ausnahme bleiben bestimmte gesetzliche Rückgriffsansprüche von Trägern und Arbeitgebern sowie festgelegte gesetzliche Haftpflichtansprüche einzelner mitversicherter Personen eingeschlossen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Haftpflichtansprüche zwischen versicherten Personen mitversichert?
Nein. Gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind entsprechend § 7.4 und § 7.5 AHB ausgeschlossen.
Gibt es Ausnahmen von diesem Ausschluss?
Ja. Mitversichert sind gesetzliche Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern sowie gesetzliche Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen nach II 1. f), h) und i) gegen alle sonstigen versicherten Personen.
Von wem sind Regressansprüche aus übergegangenem Recht mitversichert?
Von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Auf welche Regelungen bezieht sich der Ausschluss?
Der Ausschluss bezieht sich auf § 7.4 und § 7.5 AHB.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024