Die Degenia Privathaftpflichtversicherung bietet im Tarif T17 - optimum eine Vorsorgeversicherung mit einer pauschalen Versicherungssumme von bis zu 50.000.000 EUR je Versicherungsfall. Erfahren Sie, welche Höchstgrenzen für Personenschäden, mitversicherte Personen und versicherungspflichtige Tiere gelten.
Versicherungssummen für die Vorsorgeversicherung:
Abweichend von § 4.2 AHB stehen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden folgende Beträge zur Verfügung:
- maximal 50.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall,
- höchstens jedoch maximal 15.000.000 EUR für Personenschäden je geschädigter Person und je Versicherungsfall,
- sowie für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – e).
Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung greift bei neuen Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstehen. Für solche Fälle steht ein eigener Deckungsrahmen zur Verfügung, der für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gilt. Auch für versicherungspflichtige Tiere ist ein Vorsorgeschutz vorgesehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Vorsorgeversicherung?
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen maximal 50.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall zur Verfügung, abweichend von § 4.2 AHB.
Gibt es eine Grenze für Personenschäden je geschädigter Person?
Ja, für Personenschäden gilt eine Höchstgrenze von maximal 15.000.000 EUR je geschädigter Person und je Versicherungsfall sowie für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Für wen gelten die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung?
Sie gelten für den Versicherungsnehmer und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – e).
Ist auch ein Vorsorgeschutz für Tiere vorgesehen?
Ja, abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.