Die Degenia Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Tarif T17 - optimum Sachschäden, die du im Rahmen einer nicht selbstständigen Tätigkeit deinem Arbeitgeber, deinen Arbeitskollegen oder sonstigen fremden Dritten zufügst. Erfahre, welche Höchstersatzleistung gilt und welche Regressansprüche ausgeschlossen sind.
Versichert ist folgendes:
Abweichend von § 7.7 AHB und I. bzw. IV.1.a) BBR ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit versichert. Dies gilt wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Personenschäden.
Subsidiarität:
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Höchstersatzleistung:
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Diese Höchstleistung gilt nicht für die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB. Hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme.
Ausgeschlossen sind:
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
- Regressansprüche von Sozialhilfeträgern
- Regressansprüche von privaten Krankenversicherern
- Regressansprüche von Arbeitgebern
Was bedeutet das konkret?
Wenn du bei deiner Arbeit im Angestelltenverhältnis versehentlich etwas beschädigst – etwa Eigentum deines Arbeitgebers oder eines Kollegen – kann dieser Baustein einspringen. Er greift für Sachschäden aus deiner beruflichen Tätigkeit, gegenüber Dritten auch für Personenschäden. Wichtig ist: Gibt es bereits einen anderen Vertrag, der den Schaden abdeckt, geht dieser vor. Zudem gibt es eine Obergrenze pro Schadenfall und bestimmte Regressansprüche sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Schäden am Arbeitsplatz sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten sowie allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten. Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Personenschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR. Für die Kosten zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB gilt diese Höchstleistung nicht – hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme.
Was gilt, wenn ich über einen anderen Vertrag versichert bin?
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024