In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia garantiert die degenia Versicherungsdienst AG im Tarif T17 - optimum, dass die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den GDV-Empfehlungen abweichen. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Abweichungen gegenüber den Musterbedingungen bzw. der Tarifstruktur IX des GDV:
Die degenia Versicherungsdienst AG garantiert, dass die dieser Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – Stand April 2016 – abweichen.
Dies betrifft die folgenden Bedingungen:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Besondere Bedingungen zur Privat-Haftpflicht
Was bedeutet das konkret?
Die degenia sichert zu, dass ihr Tarif in keinem Punkt schlechter ausfällt als die vom GDV empfohlenen Musterbedingungen. Abweichungen von diesen Empfehlungen wirken sich also stets zugunsten der versicherten Person aus – ein Nachteil gegenüber dem Branchenstandard ist damit ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Weichen die Bedingungen von den GDV-Empfehlungen ab?
Ja. Die degenia Versicherungsdienst AG garantiert jedoch, dass die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den GDV-Empfehlungen abweichen.
Auf welchen Stand der GDV-Empfehlungen bezieht sich die Garantie?
Die Garantie bezieht sich auf die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen mit Stand April 2016.
Welche Bedingungen sind von der Garantie erfasst?
Erfasst sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen zur Privat-Haftpflicht.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - optimum.