Wer fremde Schlüssel verliert, ist über die Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - classic abgesichert: eingeschlossen sind private, berufliche, Hotel-, Vereins- und Firmenschlüssel samt Kosten für neue Schlüssel, Schlossaustausch und vorübergehende Sicherungsmaßnahmen – bis 15.000 EUR je Versicherungsfall bei 50 EUR Selbstbehalt.
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von § 2.2 AHB und abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten) überlassen wurden bzw. die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben und soweit kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Vereines oder Betriebes besteht.
Hierzu zählen insbesondere:
- Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)
- Hotelschlüssel und -chipkarten, auch Zimmersafeschlüssel
- Vereinsschlüssel
- Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß III. 8 BBR versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wurden
- Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers zur Zutritt- oder Zeiterfassung
- Fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden
Mitversichert sind die Kosten für einen neuen Schlüssel/eine neue Chipkarte oder die Sperrung.
Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erforderlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Ausgeschlossen bleiben:
- a) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Diebstahl, Vandalismus).
- b) Bei Wohnungseigentümern die Kosten für das Auswechseln der im Sondereigentum von versicherten Personen stehenden Schlössern, sowie Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum (Eigenschaden).
- c) Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von sonstigen Wertbehältnis- oder Wertraumschlüsseln (z. B. von Geldinstituten) und Kfz-Schlüsseln (siehe jedoch Schlüsseln zu sonstigen beweglichen Sachen.
- d) Aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden ist 15.000 EUR je Versicherungsfall. Von jeder Entschädigung wird ein Selbstbehalt von 50 EUR abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren, der Ihnen privat oder beruflich überlassen wurde, springt die Versicherung für die daraus entstehende Haftpflicht ein. Übernommen werden zum Beispiel neue Schlüssel oder Chipkarten, die Sperrung, der Austausch von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen. Bestimmte Fälle wie Folgeschäden, Vermögensschäden oder Kfz-Schlüssel sind jedoch ausgenommen. Für die Erstattung gelten eine Höchstgrenze und ein Selbstbehalt.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind beim Verlust versichert?
Versichert sind unter anderem private Haus- und Wohnungstürschlüssel inklusive Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel, Hotelschlüssel und -chipkarten, Vereinsschlüssel, Schlüssel aus versicherter ehrenamtlicher Tätigkeit, Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers sowie fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die berufliche Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden.
Welche Kosten werden nach einem Schlüsselverlust übernommen?
Mitversichert sind die Kosten für einen neuen Schlüssel oder eine neue Chipkarte bzw. die Sperrung. Zusätzlich sind die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erforderlich – ein Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts umfasst.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung und der Selbstbehalt?
Die Höchstersatzleistung beträgt 15.000 EUR je Versicherungsfall. Von jeder Entschädigung wird ein Selbstbehalt von 50 EUR abgezogen.
Was ist beim Schlüsselverlust nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Diebstahl, Vandalismus), bei Wohnungseigentümern bestimmte Kosten für Schlösser im Sondereigentum und Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum (Eigenschaden), Ansprüche aus dem Verlust von Wertbehältnis- oder Wertraumschlüsseln (z. B. von Geldinstituten) und Kfz-Schlüsseln sowie alle sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden.