In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia sind im Tarif T17 - classic Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierungen eingeschlossen. Erfahren Sie, welche Höchstersatzleistung gilt, welcher Selbstbehalt anfällt und was mit Vorsatz ist.
Im Tarif T17 - classic gilt für Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstige Diskriminierungen folgendes:
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.17 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 AHB ausgeschlossen.
Höchstersatzleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall.
- In jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit 10 % mindestens 500 EUR an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt).
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif springt ein, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierungen erhoben werden. Für solche Fälle gibt es eine festgelegte Obergrenze der Leistung, und Sie tragen einen Teil des Schadens selbst mit. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind von der Leistung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche wegen Diskriminierung im Tarif T17 - classic mitversichert?
Ja. Abweichend von § 7.17 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen eingeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall.
Welcher Selbstbehalt gilt?
In jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit 10 %, mindestens jedoch 500 EUR, an der Schadensersatzleistung.
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 AHB ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024