Die Degenia Privathaftpflichtversicherung schützt dich als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen und schließt zugleich das Hüten fremder Hunde sowie das Reiten fremder Pferde ein. Auch die private Haltung wilder Kleintiere ist mitversichert – erfahre, welche Tiere abgedeckt sind, welche nicht und bis zu welcher Grenze Aufwendungen zur Gefahrenabwehr übernommen werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als:
a) als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben, Frettchen, Pfauen, Schweine, Schafe und Ziegen
- gezähmten Kleintieren z.B. Singvögel, Papageien, Rennmäuse, Hamster, Meerschweinchen, Frösche, Kröten, Schildkröten, Mäuse, Farbratten, Gänse und Enten
- Bienen
Nicht versichert ist das Halten und Hüten von Hunden (ausgenommen des eigenen Assistenzhundes z.B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren (z. B. Esel), wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, gleichgültig aufgrund welcher Rechtsnorm ein Anspruch geltend gemacht wird.
b) Hüter fremder Hunde – abweichend von III 11. a) BBR –, jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige Hütung handelt oder eine mitversicherte Person Halter ist.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
c) Reiter oder Hüter fremder Pferde (auch Reitbeteiligung) und Benutzer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Kutsch- oder Schlittenfahrten). Andere Reit- und Zugtiere (z. B. Esel) sind hier gleichgestellt.
d) Private Haltung von wilden Kleintieren:
Mitversichert ist – abweichend von III. 11. a) BBR – die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt, sofern die Haltung den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen entspricht.
Hierzu zählen unter anderem (auch giftige) Spinnen, Schlangen (auch Riesenschlangen) Skorpione, Schleichen, Eidechsen, Chamäleons, Leguane, Geckos, Warane und Wanderratten.
Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen (z.B. für einen Feuerwehreinsatz) zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Hier drunter fallen nicht Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel (z. B. Adler, Falke) und Laufvögel (z. B. Strauß).
Nicht versichert bzw. ausgeschlossen:
- Haftpflichtansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.
- Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben gemäß § 7.6 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung übernimmt die gesetzliche Haftpflicht, wenn du Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere oder von Bienen bist. Auch das Hüten fremder Hunde, das Reiten oder Hüten fremder Pferde sowie die private Haltung wilder Kleintiere sind in bestimmtem Umfang mitversichert. Für einzelne größere und gefährliche Tiere sowie für gewerbliche und landwirtschaftliche Tierhaltung gilt der Schutz jedoch nicht. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Katzen und Kleintiere über die Privathaftpflicht versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen, Kaninchen oder Tauben, von gezähmten Kleintieren wie Singvögeln, Hamstern oder Schildkröten sowie von Bienen.
Sind Hunde und Pferde mitversichert?
Das Halten eigener Hunde und Pferde ist nicht versichert – ausgenommen ist der eigene Assistenzhund (z.B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund). Mitversichert ist jedoch das Hüten fremder Hunde sowie das Reiten oder Hüten fremder Pferde (auch Reitbeteiligung) zu privaten Zwecken.
Gilt der Schutz auch für wilde Kleintiere wie Schlangen oder Spinnen?
Ja, die private Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt ist mitversichert, sofern sie den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht. Dazu zählen unter anderem (auch giftige) Spinnen, Schlangen (auch Riesenschlangen), Skorpione, Eidechsen, Chamäleons, Leguane, Geckos, Warane und Wanderratten.
Werden Kosten für das Einfangen eines entwichenen gefährlichen Tieres übernommen?
Ja. Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, z.B. für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Sind Schäden an einem zur Aufsicht übernommenen Tier versichert?
Nein. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben gemäß § 7.6 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024