Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia sichert im Rahmen der Waffenklausel die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Signal- und Schusswaffen samt Munition und Geschossen ab – einschließlich der Verwendung im Wasser-, Luft- und alpinen Sportbereich sowie beim Umgang mit Feuerwerk.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von:
- Hieb-, Stoß-, Signal- und Schusswaffen
- Munition und Geschossen
Eingeschlossen ist deren Verwendung im Wasser-, Luft- und alpinen Sportbereich, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Mitversichert gilt auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von (Silvester- u. ä.) Feuerwerk.
Was bedeutet das konkret?
Wer legal Waffen privat besitzt oder benutzt und dabei jemandem unabsichtlich einen Schaden zufügt, ist über diese Klausel abgesichert. Das gilt auch für den sportlichen Einsatz im Wasser, in der Luft oder im alpinen Bereich sowie für das Abbrennen von Feuerwerk. Nicht abgedeckt sind dagegen die Jagd und strafbare Handlungen.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die Waffenklausel versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Signal- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Gilt der Schutz auch im Sportbereich?
Ja, eingeschlossen ist die Verwendung im Wasser-, Luft- und alpinen Sportbereich.
Ist die Nutzung zu Jagdzwecken mitversichert?
Nein, die Verwendung zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen ist nicht versichert.
Ist Feuerwerk vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja, mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von (Silvester- u. ä.) Feuerwerk.