Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia garantiert im Tarif T17 - optimum, dass ihre Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom September 2015 erfüllen – ein verlässlicher Qualitätsmaßstab für den Versicherungsschutz.
Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse:
Wir garantieren Ihnen, dass unsere Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom September 2015 erfüllen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif orientiert sich an einem anerkannten Qualitätsmaßstab. Die Degenia sichert zu, dass die Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung die vom Arbeitskreis Beratungsprozesse festgelegten Mindeststandards aus dem September 2015 einhalten. Das gibt Ihnen einen Anhaltspunkt für die Güte des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Welche Mindeststandards erfüllt der Tarif?
Die Bedingungen erfüllen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom September 2015.
Für welchen Tarif gilt diese Garantie?
Sie gilt für die Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - optimum.
Aus welchem Jahr stammen die zugrunde gelegten Mindeststandards?
Die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse stammen aus dem September 2015.
Wird die Einhaltung der Mindeststandards garantiert?
Ja, es wird garantiert, dass die Bedingungen die genannten Mindeststandards erfüllen.