Wer in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - classic am fachpraktischen Unterricht teilnimmt, ist gesetzlich haftpflichtversichert – inklusive Beschädigung bereitgestellter Lehrgeräte oder Maschinen. Erfahren Sie, welche Personen mitversichert sind und welche Schäden vom Schutz ausgeschlossen bleiben.
Versicherungsumfang beim fachpraktischen Unterricht:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht (z.B. Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität).
Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Leihbüchern
Was bedeutet das konkret?
Nehmen mitversicherte Personen an praktischem Unterricht teil – etwa an einer Fach-, Gesamt- oder Hochschule oder einer Universität – besteht Schutz für Schäden, für die sie gesetzlich haften. Das schließt auch bereitgestellte Lehrgeräte oder Maschinen mit ein. Für normale Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung sowie für Schäden an ausgeliehenen Büchern greift dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wer ist beim fachpraktischen Unterricht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht, zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität.
Sind Schäden an Lehrgeräten oder Maschinen mitversichert?
Ja, mitversichert ist die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Sind Schäden an Leihbüchern versichert?
Nein, Schäden an Leihbüchern sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024