In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der AHB mitversichert, sofern der Versicherungsfall während der Wirksamkeit der Versicherung eintritt. Welche Schäden abgedeckt sind und welche zahlreichen Fälle – etwa aus beratender Tätigkeit, wirtschaftlichen Geschäften oder dem Abhandenkommen von Sachen – ausgeschlossen bleiben, erfahren Sie hier im Überblick.
Versicherungsumfang:
Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden:
- (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
- (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia übernimmt im Tarif T17 - classic die gesetzliche Haftpflicht für solche Schäden, solange der Versicherungsfall während der Laufzeit des Vertrages eintritt. Gleichzeitig sind zahlreiche Bereiche – etwa berufliche, beratende oder wirtschaftliche Tätigkeiten sowie bewusste Pflichtverletzungen – ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne dieses Tarifs?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Sind Schäden aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit.
Ist das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
Gilt der Schutz auch bei bewusster Pflichtverletzung?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
Sind Schäden durch ständige Emissionen versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024