In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt für die Vorsorgeversicherung im Tarif classic ein pauschaler Höchstbetrag von 10.000.000 EUR je Versicherungsfall und je geschädigter Person – abweichend von den AHB und mit klaren Regelungen für mitversicherte Personen sowie versicherungspflichtige Tiere.
Umfang der Vorsorgeversicherung:
Für die Vorsorgeversicherung – abweichend von § 4.2 AHB – stehen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden folgende Beträge zur Verfügung:
- maximal 10.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall sowie je geschädigter Person,
- reduziert auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – d).
Erhöhungen, Erweiterungen und versicherungspflichtige Tiere:
Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung greift, wenn im Laufe der Vertragslaufzeit neue oder erweiterte Risiken hinzukommen. Für solche Fälle stellt der Tarif einen festgelegten Höchstbetrag bereit, der sowohl für einzelne Schadenfälle als auch für alle Fälle eines Versicherungsjahres gilt. Der Schutz erstreckt sich dabei auf den Versicherungsnehmer und die genannten mitversicherten Personen sowie auf versicherungspflichtige Tiere. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Leistung der Vorsorgeversicherung?
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen maximal 10.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall sowie je geschädigter Person zur Verfügung.
Gibt es eine Begrenzung pro Versicherungsjahr?
Ja. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist die Summe auf das Zweifache reduziert.
Für wen gelten die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung?
Sie gelten für den Versicherungsnehmer und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – d).
Sind versicherungspflichtige Tiere von der Vorsorgeversicherung erfasst?
Ja. Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.