Scheidet eine bisher mitversicherte Person aus der Privathaftpflichtversicherung der Degenia aus – etwa durch Tod des Versicherungsnehmers, Scheidung, Ende der Lebensgemeinschaft oder weil Kinder volljährig und berufstätig werden –, bleibt der Versicherungsschutz vorübergehend als Nachversicherung erhalten. So läuft die Absicherung nicht sofort ins Leere.
Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - d) genannten Personen, weil z. B.
- der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.),
- die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
- die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
- 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
- Was ist darüber hinaus versichert
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person, die bisher über den Vertrag mitversichert war, herausfällt, endet ihr Schutz nicht sofort. Sie bleibt für eine begrenzte Übergangszeit weiter abgesichert. Diese Zeit soll dazu dienen, sich um eine eigene Absicherung zu kümmern. Wird in dieser Frist kein neuer Vertrag beim Versicherer gestellt, gilt die Übergangsabsicherung im Nachhinein als nicht bestanden.
Häufige Fragen
Wann greift die Nachversicherung in der Privathaftpflicht?
Sie greift, wenn die Mitversicherung von Personen entfällt, etwa weil der VN verstorben ist, die Ehe geschieden oder die Lebensgemeinschaft beendet wurde oder Kinder volljährig und berufstätig wurden, geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz nach dem Wegfall der Mitversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit weiter, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Was passiert, wenn kein neuer Vertrag beantragt wird?
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
Wird die Regelung nach II. 3. durch die Nachversicherung eingeschränkt?
Nein, Ziffer 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024