Die Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - classic schützt Sie auch im Ausland: Versichert sind zeitlich unbegrenzte Aufenthalte in Europa sowie außereuropäische Auslandsaufenthalte, solange Ihr inländischer Wohnsitz bestehen bleibt. Erfahren Sie, wie Leistungen in Euro erbracht werden, was bei Schäden in den USA und Kanada gilt und wie die Kautionsstellung bis zu 50.000 EUR funktioniert.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - classic folgendes für Ausland:
Versichert ist – abweichend von § 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Versicherungsschutz besteht für:
- zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa
- außereuropäische Auslandsaufenthalte
Leistungen in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Versicherungsfälle in den USA und Kanada:
Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Kosten sind:
Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Kaution innerhalb Europas:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen auf Grund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu 50.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur zu Hause, sondern reicht auch ins Ausland – in Europa zeitlich unbegrenzt und ebenso bei außereuropäischen Aufenthalten, solange Sie Ihren Wohnsitz im Inland behalten. Zahlungen leistet der Versicherer in Euro. In den USA und Kanada werden bestimmte Kosten auf die Deckungssumme angerechnet. Verlangt eine Behörde in Europa eine Kaution, kann der Versicherer diese vorstrecken; zu viel gezahlte Beträge müssen Sie jedoch zurückzahlen.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Auslandsaufenthalten?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird. Der Schutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa sowie für außereuropäische Auslandsaufenthalte.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen des Versicherers?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was gilt bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada?
Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Wird eine Kaution im Ausland übernommen?
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu 50.000 EUR zur Verfügung. Der Betrag wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet.
Muss eine gestellte Kaution zurückgezahlt werden?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024