Bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung bleibt der Schutz für mitversicherte Personen auch dann noch eine Zeit lang bestehen, wenn die Voraussetzungen für ihre Mitversicherung wegfallen – etwa nach Tod des Versicherungsnehmers, Scheidung oder wenn Kinder volljährig und berufstätig werden. Erfahren Sie, wie lange die Nachversicherung gilt und worauf Sie achten müssen.
Nachversicherung – wann sie greift:
Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) – e) genannten Personen, weil z. B.
- der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.),
- die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
- die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
II. 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Was ist darüber hinaus versichert
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person nicht mehr über den Vertrag mitversichert ist – zum Beispiel weil sich die familiäre Situation ändert – endet ihr Schutz nicht sofort. Sie bleibt noch für eine Übergangszeit abgesichert, bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit und längstens ein Jahr. So bleibt Zeit, einen eigenen Vertrag abzuschließen. Wird in diesem Zeitraum kein neuer Vertrag bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, gilt die Übergangsabsicherung nachträglich als nicht bestanden.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Nachversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
In welchen Fällen greift die Nachversicherung?
Sie greift, wenn die Mitversicherung entfällt, etwa weil der VN verstorben ist, die Ehe geschieden bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft beendet wurde, oder weil Kinder volljährig und berufstätig wurden, geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Was passiert, wenn kein neuer Vertrag beantragt wird?
Beantragen die ausscheidenden Personen bis dahin keinen neuen Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG, entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
Muss der neue Vertrag bei einem bestimmten Anbieter beantragt werden?
Ja, der neue Versicherungsschutz muss bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt werden, damit die Nachversicherung nicht rückwirkend entfällt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024