Die Degenia Privathaftpflichtversicherung leistet im Tarif T17 - optimum auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch bei Schäden durch deliktunfähige mitversicherte Personen – selbst dann, wenn keine gesetzliche Haftung besteht. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie Rückgriffsansprüche geregelt sind und welche Höchstersatzleistung greift.
Im Tarif T17 - optimum gilt für Schäden durch deliktunfähige mitversicherte Personen Folgendes:
Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, soweit
- dies der Versicherungsnehmer wünscht und
- ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist.
Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abweichung von §§ 1.1 und 5.1 AHB – auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung.
Rückgriffsansprüche:
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige) vor, soweit sie nicht Mitversicherte dieses Vertrages sind.
Höchstersatzleistung:
- Je Versicherungsfall gilt die vereinbarte Deckungssumme.
- Begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise haftet eine Person nur, wenn sie schuldfähig ist. Kleine Kinder oder Menschen mit bestimmten Einschränkungen gelten jedoch als deliktunfähig und müssen für einen Schaden rechtlich nicht einstehen. In diesem Tarif kann der Versicherungsnehmer wählen, dass der Versicherer sich nicht auf diese Deliktunfähigkeit beruft und den Schaden trotzdem reguliert – vorausgesetzt, kein anderer Versicherer ist zuständig. Gegenüber anderen verantwortlichen Personen, die nicht über diesen Vertrag mitversichert sind, kann der Versicherer sich sein Geld zurückholen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn keine gesetzliche Haftung besteht?
Ja. In teilweiser Abweichung von §§ 1.1 und 5.1 AHB erfolgt eine Leistung auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss die Leistung wünschen, und ein anderer Versicherer (z. B. ein Sozialversicherungsträger) darf nicht leistungspflichtig sein.
Kann der Versicherer sein Geld zurückfordern?
Ja. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige) vor, soweit diese nicht Mitversicherte dieses Vertrages sind.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Je Versicherungsfall gilt die vereinbarte Deckungssumme. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist die Leistung auf das Zweifache dieser Summe begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024