Bei der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist im Tarif T17 - optimum auch die Teilnahme an einem Betriebspraktikum abgesichert. Mitversichert sind sogar Schäden an bereitgestellten Lehrgeräten und Maschinen – mit klar geregelten Ausnahmen.
Versicherter Umfang beim Betriebspraktikum:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum.
- Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Leihbüchern
Was bedeutet das konkret?
Nimmt eine mitversicherte Person an einem Betriebspraktikum teil, springt der Versicherungsschutz ein, wenn sie dabei gesetzlich für einen Schaden haftbar gemacht wird. Auch Schäden an Geräten oder Maschinen, die für das Praktikum bereitgestellt wurden, sind grundsätzlich abgedeckt. Nicht abgesichert sind jedoch Schäden durch normale Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung sowie Schäden an geliehenen Büchern.
Häufige Fragen
Ist ein Betriebspraktikum in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum.
Sind Schäden an bereitgestellten Lehrgeräten oder Maschinen abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Sind Schäden an Leihbüchern während des Praktikums versichert?
Nein. Schäden an Leihbüchern sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024