Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia schließt im Tarif T17 - optimum Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen ein – abweichend von § 7.16 AHB. Vorsatz bleibt dabei ausgeschlossen.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen:
- Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.16 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
- Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif bietet Schutz, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche wegen einer Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten geltend gemacht werden. Absichtlich (vorsätzlich) herbeigeführte Schäden sind von diesem Schutz jedoch nicht erfasst.
Häufige Fragen
Sind Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen mitversichert?
Ja. Im Tarif T17 - optimum sind – abweichend von § 7.16 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen eingeschlossen.
Ist auch Vorsatz abgedeckt?
Nein. Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 ausgeschlossen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - optimum.
Von welcher Regelung weicht der Einschluss ab?
Der Einschluss erfolgt abweichend von § 7.16 AHB.