Beim Be- und Entladen eines Kfz oder Anhängers können Dritten Schäden entstehen – die Degenia Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Tarif optimum die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer bis zu einer festen Höchstersatzleistung je Versicherungsfall.
Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater:
- Eigentümer
- Besitzer
- Halter
- Führer
eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden.
Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.
Dem VN steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Höchstersatzleistung je Versicherungsfall: 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beim Ein- oder Ausladen Ihres Autos oder Anhängers versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufügen, springt dieser Schutz ein. Er gilt auch beim Reinigen und Pflegen von Hand. Schäden an Ihrem eigenen, genutzten Fahrzeug sind dagegen nicht abgedeckt. Sie können den Schaden alternativ über die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung regeln – dann greift dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind beim Be- und Entladen versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden.
Sind Reinigungs- und Pflegearbeiten mitversichert?
Ja, gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Sind Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt?
Nein, Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Kann der Schaden auch über die Kfz-Haftpflicht reguliert werden?
Ja, dem VN steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.