Wer in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ein geliehenes oder von Privatpersonen gemietetes Kraftfahrzeug beschädigt, erhält Schutz für den Vermögensschaden durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung – inklusive klarer Regeln zu erfassten Fahrzeugarten, Voraussetzungen und Erstattungsgrenzen.
Beschädigt eine versicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den erlaubten Gebrauch dieses Kraftfahrzeuges, besteht abweichend von Ziffer 12 und 22 BBR Versicherungsschutz im Umfang von Ziffer 31.2 BBR.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
- a) Personenkraftwagen,
- b) Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder,
- c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Das Fahrzeug wurde dem Versicherten von einem Dritten geliehen oder vermietet (von Privatpersonen).
- Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Umfang der Erstattung:
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung entstehende Vermögensschaden.
- Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kaskoversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
- Mehr als die vom Kaskoversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein privat geliehenes oder gemietetes, vollkaskoversichertes Fahrzeug beim erlaubten Gebrauch beschädigen und dadurch die Kaskoversicherung des Fahrzeugs im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird, hilft dieser Baustein: Der finanzielle Nachteil durch die höheren Beiträge wird im beschriebenen Rahmen ausgeglichen. Der Schutz gilt nicht für Fahrzeuge, die Ihnen dauerhaft oder regelmäßig überlassen wurden.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind erfasst?
Personenkraftwagen, Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, soweit sie nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
Welche Voraussetzung muss das Fahrzeug erfüllen?
Das Fahrzeug muss dem Versicherten von einem Dritten geliehen oder von Privatpersonen vermietet worden sein.
Gilt der Schutz auch für dauerhaft überlassene Fahrzeuge?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Wie hoch ist die Erstattung?
Erstattet wird der Vermögensschaden aus der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag der ersten fünf Jahre begrenzt, wie er sich aus den gültigen Tarifbestimmungen der betreffenden Kaskoversicherung ergibt. Mehr als die vom Kaskoversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird nicht ersetzt.