Wer im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Degenia an einem Betriebspraktikum teilnimmt, ist über die mitversicherten Personen gesetzlich haftpflichtversichert. Abgedeckt sind auch Beschädigungen an bereitgestellten Lehrgeräten oder Maschinen – mit klar benannten Ausnahmen für Verschleiß und Leihbücher.
Versicherungsschutz beim Betriebspraktikum:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum.
Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Leihbüchern
Was bedeutet das konkret?
Nimmt eine mitversicherte Person an einem Betriebspraktikum teil, greift der Haftpflichtschutz, wenn dabei ein Schaden verursacht wird. Das gilt auch für Geräte oder Maschinen, die für das Praktikum bereitgestellt wurden. Nicht abgedeckt sind hingegen normale Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung sowie Schäden an geliehenen Büchern. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist ein Betriebspraktikum mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum.
Sind Schäden an Lehrgeräten oder Maschinen abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Sind Schäden an Leihbüchern versichert?
Nein. Schäden an Leihbüchern sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024