Wer bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung eine nicht berufliche Betreuung oder Vormundschaft übernimmt, ist beim Schutz mit dabei: Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuers oder Vormunds – und für die Dauer der Betreuung auch die betreute Person selbst.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - classic folgendes für die Tätigkeit als Betreuer / Vormund (nicht beruflich):
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des VN als vom Vormundschaftsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Übernehmen Sie ehrenamtlich – also nicht beruflich – eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Betreuung oder Vormundschaft, dann sind Sie in dieser Rolle über den Vertrag abgesichert. Zusätzlich ist für die Zeit der Betreuung auch die betreute Person mitversichert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Vertragsbestimmungen.
Häufige Fragen
Ist die Tätigkeit als Betreuer oder Vormund mitversichert?
Ja. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vom Vormundschaftsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Gilt der Schutz auch für eine berufliche Betreuung?
Nein. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausdrücklich auf die nicht berufliche Tätigkeit als Betreuer/Vormund.
Ist auch die betreute Person mitversichert?
Ja. Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Wer muss die Betreuung angeordnet haben, damit der Schutz gilt?
Der Versicherungsnehmer muss als Betreuer/Vormund vom Vormundschaftsgericht bestellt sein.
Wie lange gilt der Schutz für die betreute Person?
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft im Umfang der Vertragsbestimmungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024