Die Degenia Privathaftpflichtversicherung sichert im Tarif T17 - classic die gesetzliche Haftpflicht ab, wenn privat gemietete, geleaste, gepachtete oder geliehene fremde bewegliche Sachen beschädigt werden oder abhandenkommen – mit einer Höchstersatzleistung von 1.000 EUR je Versicherungsfall. Welche Grenzen gelten und was ausgeschlossen bleibt, lesen Sie hier.
Versicherter Umfang:
Versichert ist – abweichend von § 7.6 und 2.2 AHB und III.11. c) BBR – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder vom Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Höchstersatzleistung:
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 1.000 EUR, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Ausgeschlossen bleiben:
- a) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen
- b) Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr als 3 Monate überlassen wurden (für elektrische medizinische Geräte gilt keine Begrenzung der Leihdauer)
- c) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- d) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
- e) Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie für private Zwecke eine fremde bewegliche Sache leihen, mieten, leasen oder pachten und diese beschädigt wird oder verloren geht, kann die Versicherung für Ihre gesetzliche Haftpflicht einspringen. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt, und bestimmte Gegenstände sowie Schadenursachen sind von der Deckung ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche fremden Sachen sind mitversichert?
Versichert sind fremde bewegliche Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung?
Je Versicherungsfall werden maximal 1.000 EUR ersetzt, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind geliehene Fahrzeuge mitversichert?
Nein. Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sind ausgeschlossen.
Gibt es eine zeitliche Grenze für die Leihdauer?
Ja. Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr als 3 Monate überlassen wurden, sind ausgeschlossen. Für elektrische medizinische Geräte gilt keine Begrenzung der Leihdauer.
Sind Schmuck und Wertsachen abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren sind ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024