Wer bei der Degenia die Privathaftpflichtversicherung abschließt, ist bei der Ausübung von Sport gesetzlich haftpflichtversichert – wichtig sind dabei die Ausnahmen rund um jagdliche Betätigung sowie Pferde- und Kraftfahrzeug-Rennen samt Training.
Versicherungsschutz für Sport:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport.
Ausgenommen sind:
- eine jagdliche Betätigung
- die Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie die Vorbereitung hierzu (Training)
Was bedeutet das konkret?
Wer Sport treibt, ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht abgesichert, wenn dabei versehentlich einem anderen ein Schaden entsteht. Ausgenommen bleiben jedoch die Jagd sowie die Teilnahme an Renn-Veranstaltungen mit Pferden oder Kraftfahrzeugen – einschließlich des dazugehörigen Trainings.
Häufige Fragen
Ist die Ausübung von Sport in der Privathaftpflichtversicherung versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport.
Welche sportlichen Betätigungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind eine jagdliche Betätigung sowie die Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug-Rennen und die Vorbereitung hierzu (Training).
Ist das Training für ein Rennen mitversichert?
Nein, die Vorbereitung (Training) für Pferde- oder Kraftfahrzeug-Rennen ist ausdrücklich ausgenommen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - basic.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024