Stirbt der Versicherungsnehmer, klärt die Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - basic, wie es für die mitversicherten Personen weitergeht: Der Schutz bleibt bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin bestehen, und wer die nächste Rechnung einlöst, wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Für die unter II. 1. mitversicherten Personen besteht im Todesfall des VN der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder einer sonstigen mitversicherten Person eingelöst, wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, laufen die mitversicherten Personen nicht sofort ohne Schutz da. Der Versicherungsschutz läuft zunächst weiter, bis der nächste Beitrag fällig ist. Zahlt dann eine mitversicherte Person – etwa der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner – die nächste Beitragsrechnung, übernimmt sie damit die Rolle des Versicherungsnehmers und der Vertrag läuft in ihrem Namen weiter.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Für die unter II. 1. mitversicherten Personen besteht der Versicherungsschutz im Todesfall des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wer kann den Vertrag nach dem Tod fortführen?
Der überlebende Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder eine sonstige mitversicherte Person kann den Vertrag fortführen, indem sie die nächste Beitragsrechnung einlöst.
Wie wird man selbst zum Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder eine sonstige mitversicherte Person eingelöst, wird diese Person Versicherungsnehmer.
Wie lange bleibt der Schutz nach dem Todesfall bestehen?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024