In der Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - basic bleiben mitversicherte Personen auch dann geschützt, wenn ihre Mitversicherung entfällt – etwa bei Tod des Versicherungsnehmers, Scheidung oder wenn Kinder erwachsen und berufstätig werden. Erfahren Sie, wie lange die Nachversicherung greift und was dafür zu beachten ist.
Entfällt die Mitversicherung der in II. 1. a) - c) genannten Personen, weil z. B.:
- der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.),
- die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
- die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 6 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
- 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
- Was ist darüber hinaus versichert
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein Grund für die Mitversicherung einer Person weg, ist diese Person nicht sofort ohne Schutz. Der Versicherungsschutz läuft für eine Übergangszeit weiter. So haben ausscheidende Personen Zeit, sich eine eigene Absicherung zu suchen. Wird in diesem Zeitraum kein neuer Vertrag beim Versicherer beantragt, gilt die Übergangsabsicherung im Nachhinein als nicht bestanden.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Versicherungsschutz nach Wegfall der Mitversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 6 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
In welchen Fällen kann die Mitversicherung entfallen?
Zum Beispiel, wenn der VN verstorben ist, die Ehe geschieden bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft beendet wurde, oder wenn Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Was passiert, wenn kein neuer Versicherungsschutz beantragt wird?
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
Auf welche Personen bezieht sich die Nachversicherung?
Sie bezieht sich auf die in II. 1. a) - c) genannten mitversicherten Personen, deren Mitversicherung entfällt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024