In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist im Tarif T17 - basic die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und von Bienen versichert. Auch das Hüten fremder Hunde und das Reiten fremder Pferde ist mitgedeckt – während Hunde, Rinder, Pferde und gewerblich gehaltene Tiere ausgeschlossen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als:
a) als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben, Frettchen, Pfauen, Schweine, Schafe und Ziegen
- gezähmten Kleintieren z.B. Singvögel, Papageien, Rennmäuse, Hamster, Meerschweinchen, Frösche, Kröten, Schildkröten, Mäuse, Farbratten, Gänse und Enten
- Bienen
Nicht versichert ist das Halten und Hüten von Hunden (ausgenommen des eigenen Assistenzhundes z.B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren (z. B. Esel), wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, gleichgültig aufgrund welcher Rechtsnorm ein Anspruch geltend gemacht wird.
b) Hüter fremder Hunde – abweichend von III 4. a) BBR –, jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige Hütung handelt oder eine mitversicherte Person Halter ist.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
c) Reiter oder Hüter fremder Pferde (auch Reitbeteiligung) und Benutzer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Kutsch- oder Schlittenfahrten). Andere Reit- und Zugtiere (z. B. Esel) sind hier gleichgestellt.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.
Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben gemäß § 7.6 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt Sie, wenn Sie als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren oder Bienen einem anderen einen Schaden zufügen. Auch wenn Sie einen fremden Hund hüten oder ein fremdes Pferd reiten, sind Sie unter den genannten Bedingungen abgesichert. Für eigene Hunde, Rinder, Pferde und gewerblich gehaltene Tiere besteht dagegen kein Schutz – eine Ausnahme bildet der eigene Assistenzhund.
Häufige Fragen
Sind meine Katze und mein Kaninchen mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere wie Katzen und Kaninchen ist versichert.
Ist mein eigener Hund über den Tarif abgesichert?
Nein. Das Halten und Hüten von Hunden ist nicht versichert. Ausgenommen ist der eigene Assistenzhund, z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund.
Bin ich als Hüter eines fremden Hundes versichert?
Ja, das Hüten fremder Hunde ist mitversichert – jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige Hütung handelt oder eine mitversicherte Person Halter ist.
Bin ich beim Reiten eines fremden Pferdes abgesichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Reiter oder Hüter fremder Pferde (auch Reitbeteiligung). Andere Reit- und Zugtiere wie Esel sind gleichgestellt.
Sind Schäden an einem von mir gehüteten Tier versichert?
Nein. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben gemäß § 7.6 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.